Essen buchen
Hier können die Teilnehmer von MinTec direkt das Essen buchen: LINK
Hier erhalten Sie in Form eines YouTube-Videos detaillierte Angaben und eine Anleitung, wie man das Essen bucht: YOUTUBE
Informationen zu MinTec
1.
Alle Schülerinnen können bei uns am Mittagstisch teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und setzt deshalb eine individuelle Bestellung voraus. Bestellungen werden online über den Link Essen buchen auf der Schulhomepage getätigt. Dafür auf der Startseite jüber "Daten-Fakten-Infos" nach unten zum Button "Mittagstisch (Infos)" scrollen. Das System funktioniert bargeldlos. Bezahlt wird per Vorkasse über ein Treuhandkonto.
2.
Die Eltern müssen einige Tage vor der ersten Bestellung auf dem Treuhandkonto Mittagstisch per Überweisung oder Dauerauftrag ein Guthabeneingezahlt haben. Ohne Guthaben ist keine Bestellung möglich!
Bankverbindung: IBAN DE52 3905 0000 1070 7589 80 BIC AACSDE33
Guthaben oder Teilbeträge des Guthabens können auch wieder rückerstattet werden. Dafür senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit dem Namen der Schülerin und der Angabe Ihrer IBAN an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
3.
Bitte den Überweisungsträger unbedingt wie folgt ausfüllen, damit das eingezahlte Geld dem richtigen Buchungskonto zugeordnet werden kann:
Verwendungszweck Zeile 1: Buchungsnummer (Leerfeld) Geburtsdatum mit Nullen
Verwendungszweck Zeile 2: Vorname Nachname
Beispiel:
Zeile 1: 444-123123 01.01.2010
Zeile 2: Katrin Mustermann
4.
Wenn eine Schülerin das Essen in der Mensa abholt, wird mit dem Schülerausweis über den Barcode die Bestellung nachgewiesen („grüne Ampel“). Insofern muss der Schülerausweis immer mitgebacht werden. Die Eltern können in ihrem Bestellaccount dann nachprüfen, ob ein bestelltes Essen auch abgeholt worden ist
5.
Bestellungen können für den Zeitraum aufgegeben werden, der als Speiseplan im Internet durch den Caterer ausgewiesen ist. Alternativ zur Tagesbestellung kann auch Essen im Abo-System bestellt werden (unabhängig vom Speisenangebot für bestimmte Tage und Zeiträume verbindlich).
6.
Stornomöglichkeit besteht im System und ist über entsprechende Buttons im Bestellterminal von den Teilnehmern zu steuern. Zur Zeit können Bestellungen noch bis zum Verzehrtag bis spätestens 8.15 Uhr morgens rückgängig gemacht werden.
7.
Die Essensausgabe und der Verzehr finden während der Mittagspause im Forum statt.
9.
Zur Zeit gelten folgende Preise: Im System MinTec 5,20 €
Teilnahmebedingungen
1.
Träger der Veranstaltung Mittagstisch ist der „Verein der Freunde, Förderer und ehemaligen Schülerinnen des Privaten St. Ursula Gymnasiums Aachen e.V.“ (im folgenden Veranstalter)
2.
Für die Belieferung der Mittagessen bedient sich der Veranstalter eines Caterers. Der Caterer ist dem Veranstalter gegenüber vertraglich zu einer pünktlichen Belieferung und einem abwechslungsreichen und an den Bedürfnissen der Schülerinnen orientierten Essen in einwandfreier Qualität verpflichtet.
Die ab Dezember 2014 in Kraft getretene neue Lebensmittelverordnung verpflichtet den Caterer und uns zu dem Hinweis, dass neben den im Speisenplan genannten Zusatzstoffen weitere Allergene in den Speisen enthalten sein könnten. Lactoseintoleranz und Glutenunverträglichkeit können wir nicht ausschließen.Bei weiteren bekannten Unverträglichkeiten bietet der Caterer seine Hilfe an.
3.
Für Bestellung und Abrechnung der Essen bedient sich der Veranstalter des Internet-basierten Systems MinTec.
Genaueres finden Sie in den Informationen zu MinTec
4.
Die technische Umsetzung und Ausgestaltung des Systems MinTec erfolgt durch die Firma „EDV-Sevice Schaupp GmbH“, Gänsäcker 25, 74321 Bietigheim-Bissingen. Diese ist im Rahmen ihrer Dienstleistung insbesondere berechtigt, Einsicht in das Treuhandkonto des Veranstalters und die darin enthaltenen jeweiligen Bestellkonten der Teilnehmer zu nehmen und diese Daten – allein – zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber mit dem Veranstalter zu nutzen. Die Firma „EDV-Sevice Schaupp GmbH“ hat sich insoweit gegenüber dem Veranstalter verpflichtet, im Rahmen ihrer gegenüber dem Veranstalter zu erbringenden Dienstleistung die jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen jederzeit einzuhalten.
5.
Der Veranstalter organisiert die Essensausgabe. Weitergehende Verpflichtungen im Rahmen der Aufsichtspflicht sind mit dieser Tätigkeit nicht verbunden, weil diese über die Schule sichergestellt werden. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.
Ein Ausschluss von der Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen kann erfolgen, wenn das Verhalten einer Schülerin Anlass gab, wiederholte Sanktionen zu verhängen und keine Verhaltensänderung erreicht werden konnte.
7.
Die jeweils gültigen Preise für das Mittagessen können über das Sekretariat erfragt werden.
8.
Durch die Teilnahme am Mittagstisch dokumentiert der Teilnehmer gleichzeitig sein Einverständnis mit den vorbenannten, frei zugänglichen Bedingungen.
9.
Änderungen der vorgenannten Bedingungen bleiben vorbehalten.