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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

 

1.

Träger der Veranstaltung Mittagstisch ist der „Verein der Freunde, Förderer e.V.“ (im folgenden Veranstalter)

 

2.

Für die Belieferung der Mittagessen bedient sich der Veranstalter eines Caterers. Der Caterer ist dem Veranstalter gegenüber vertraglich zu einer pünktlichen Belieferung und einem abwechslungsreichen und an den Bedürfnissen der SchülerInnen orientierten Essen in einwandfreier Qualität verpflichtet.

Die ab Dezember 2014 in Kraft getretene neue Lebensmittelverordnung verpflichtet den Caterer und uns zu dem Hinweis, dass neben den im Speisenplan genannten Zusatzstoffen weitere Allergene in den Speisen enthalten sein könnten.  Lactoseintoleranz und Glutenunverträglichkeit können wir nicht ausschließen.Bei weiteren bekannten Unverträglichkeiten bietet der Caterer seine Hilfe an.

 

 

3.

Für Bestellung und Abrechnung der Essen bedient sich der Veranstalter des Internet-basierten Systems MinTec.

Genaueres finden Sie in den Informationen zu MinTec

 

4.

Die technische Umsetzung und Ausgestaltung des Systems MinTec erfolgt durch die Firma „EDV-Sevice Schaupp GmbH“, Gänsäcker 25, 74321 Bietigheim-Bissingen. Diese ist im Rahmen ihrer Dienstleistung insbesondere berechtigt, Einsicht in das Treuhandkonto des Veranstalters und die darin enthaltenen jeweiligen Bestellkonten der Teilnehmer zu nehmen und diese Daten – allein – zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber mit dem Veranstalter zu nutzen. Die Firma „EDV-Sevice Schaupp GmbH“ hat sich insoweit gegenüber dem Veranstalter verpflichtet, im Rahmen ihrer gegenüber dem Veranstalter zu erbringenden Dienstleistung die jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen jederzeit einzuhalten.

 

5.

Der Veranstalter organisiert die Essensausgabe. Weitergehende Verpflichtungen im Rahmen der Aufsichtspflicht sind mit dieser Tätigkeit nicht verbunden, weil diese über die Schule sichergestellt werden. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

6.

Ein Ausschluss von der Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen kann erfolgen, wenn das Verhalten einer Schülerin / eines Schülers Anlass gab, wiederholte Sanktionen zu verhängen und keine Verhaltensänderung erreicht werden konnte.

 

7.

Die jeweils gültigen Preise für das Mittagessen können über das Sekretariat erfragt werden.

 

8.

Durch die Teilnahme am Mittagstisch dokumentiert der Teilnehmer gleichzeitig sein Einverständnis mit den vorbenannten, frei zugänglichen Bedingungen.

 

9.

Änderungen der vorgenannten Bedingungen bleiben vorbehalten.

 

 

Stand der Information 12..11.2014

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